Die Institutionskarte SMC-B dient der digitalen Identifizierung von Institutionen, innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht sowohl die sichere Arbeit in der TI als auch den geschützten Zugriff auf Daten. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Grundfunktionen der SMC-B Karte und zeigen, welche Schritte Sie durchlaufen müssen, um eine SMC-B zu beantragen.
Institutionen aus der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege sowie der Geburtshilfe und der Physiotherapie können eine SMC-B beantragen. Wichtig für die Beantragung sind ein Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V in digitaler Form, Ihre IK-Nummer und die Nummer des zuvor beantragten eHBA.
Im Serviceportal NRW melden Sie sich mit Ihrem Account aus dem eHBA-Prozess an.
Im Serviceportal NRW geben Sie personen- und institutionsbezogene Daten, sowie Ihre eHBA-Nummer an. Zudem wählen Sie auch hier aus, über welchen VDA Sie Ihre SMC-B bestellen möchten. Im Anschluss wird über das eGBR im Hintergrund geprüft, ob Sie berechtigt sind, eine SMC-B zu bestellen.
Sie erhalten eine E-Mail mit der Vorgangsnummer.
Auf der Seite Ihres ausgewählten VDA bestellen Sie Ihre SMC-B und wickeln die Zahlung ab.